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In dieser schwierigen Zeit, in der wir aufgefordert sind, zu Hause zu bleiben, sind viele Geschäfte auf Anordnung der Regierung geschlossen, um die Bewegungen und Begegnungen der Menschen einzuschränken und so die Ansteckung mit dem Coronavirus zu verhindern.
Es war nicht klar, ob der Verkauf von Gartensetzlingen und alles, was mit der Landwirtschaft zu tun hat, zu den offenen Aktivitäten gehörte oder nicht, schließlich die Regierung Klarheit schafft, indem sie eine Antwort auf ihrer offiziellen Website veröffentlicht und auf der FAQ-Seite zum Dekret #iorestoacasa (DCPM vom 22. März 2020).
Aus der Mitteilung des Palazzo Chigi geht hervor, dass der Verkauf von Pflanzen, Saatgut, Erde und Dünger ist erlaubt Die Geschäfte, die diese Produkte verkaufen, einschließlich des Einzelhandels, können daher in Übereinstimmung mit dem Regierungserlass für den Covid-19-Notstand geöffnet bleiben.
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Siehe auch: Ungewöhnliches Gemüse: das Buch von Orto Da ColtivareDer Verkauf von Gemüsegarten-Setzlingen ist erlaubt
Die Regierung hat daher klargestellt, dass Setzlinge und Samen für den Garten verkauft werden können.
Die in der Antwort enthaltene Klarstellung "Einzelhandel" war sehr wichtig, denn es war klar, dass die professionelle Landwirtschaft fortbestehen kann, während die derzeitige Spezifikation Baumschulen zulassen sollte, die auch diejenigen bedienen, die einen Gemüsegarten anbauen.
Damit ist eine erste Frage geklärt, aber für diejenigen, die keinen Gemüsegarten in der Nähe ihres Hauses haben und zum Anbau fahren müssen, bleibt das Problem offen.
Denken Sie daran, immer aufmerksam zu sein
Es bleibt natürlich die Tatsache, dass die Verkaufsstellen Gewährleistung angemessener Vorsichtsmaßnahmen gegen Ansteckung und wir alle als Käufer sind auch aufgerufen, die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen, um uns und andere Menschen vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.
Siehe auch: Honigtau von Blattläusen - hier gibt es natürliche Mittel: schwarze SeifeIch empfehle auf jeden Fall die Suche nach zu Hause zu bleiben und sich so zu organisieren, dass sie so wenig wie möglich ausgehen und immer mit allen notwendigen Vorsichtsmaßnahmen.
Die Quelle
Hier der Wortlaut der Antwort, die der offiziellen Website der Regierung entnommen wurde.
Es ist zu beachten, dass dieser Artikel wurde am 27. März 2020 geschrieben Die Situation wird ständig aktualisiert, und wer in den nächsten Tagen liest, wird auf jeden Fall informiert zu prüfen, ob es keine Änderungen des Erlasses oder Klarstellungen in dieser Angelegenheit gegeben hat .
Ist der Verkauf von Saatgut, Zierpflanzen und -blumen, Topfpflanzen, Düngemitteln, Bodenverbesserungsmitteln und anderen ähnlichen Produkten erlaubt?
Ja, das ist erlaubt, denn Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe f des Dekrets des Premierministers vom 22. März 2020 erlaubt ausdrücklich die Tätigkeit der Erzeugung, des Transports und der Vermarktung von "landwirtschaftlichen Erzeugnissen", also auch den Einzelhandelsverkauf von Saatgut, Zierpflanzen und Blumen, Topfpflanzen, Düngemitteln usw.
Außerdem fällt diese Tätigkeit unter die in Anhang 1 desselben Dpcm "Landwirtschaftlicher Anbau und Erzeugung tierischer Produkte" mit dem ATECO-Code "0.1." aufgeführten Produktions- und Handelstätigkeiten, für die sowohl die Erzeugung als auch die Vermarktung zulässig sind. Die Eröffnung von Verkaufsstellen für diese Produkte ist daher als zulässig zu betrachten, muss aber in jedem Fallso organisiert sein, dass die Einhaltung der geltenden Gesundheitsvorschriften rechtzeitig gewährleistet ist.
Ein offener Brief für Gemüsegärten
Viele von Ihnen haben mich gefragt, ob sie in den Garten gehen können, der nur wenige Kilometer von ihrem Zuhause entfernt ist. Ich habe einen offenen Brief an die Regierung geschrieben.
Wir wollen die Gärten nicht schließen: Lesen Sie den offenen BriefArtikel von Matteo Cereda