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Die Frage, die sich viele Menschen in dieser Zeit des Kronenvirus stellen, lautet: Kann ich in den Gemüsegarten gehen?
Die Regierungserlasse (beide vom 22. März und 10. April) schränken die Reisetätigkeit ein und nennen den Hobbyanbau nicht als Grund, so dass viele "Hobbylandwirte" beschlossen haben, zu Hause zu bleiben.
In Ermangelung einer nationalen Richtlinie (die ich in einem offenen Brief an die Regierung zu beantragen versucht habe), entscheiden glücklicherweise verschiedene Regionen, dass Reisen zu einem Gemüsegarten erlaubt sind. Bislang habe ich verstanden, dass Reisen zum Anlegen eines Gemüsegartens von erlaubt sind: Sardinien, Latium, Toskana, Basilikata, Abruzzen, Ligurien, Marken und Molise, sowie in Friaul und Trentino, wo sich die Vertreibung auf die Wohngemeinde beschränkt.
Hinzu kommen zwei wichtige Regionen im Süden, in denen eine starke landwirtschaftliche Tradition herrscht: Apulien und Kalabrien Das ist eine sehr gute Nachricht, denn wenn ich daran denke, wie viele ungepflegte Olivenbäume es dort hätte geben können, geht mir das Herz auf Grundeis.
Bevor man jedoch das Haus verlässt, muss man die notwendigen Vorkehrungen treffen und die Verordnung lesen Jede Region legt Beschränkungen fest (z. B. allein ins Lager zu gehen oder maximal einmal am Tag zu gehen).
Siehe auch: Wie man Früchte an hohen Ästen pflücktDie Verordnung von Apulien
Der Präsident der Region Apulien, Michele Emiliano, hat die Verordnung 209 unterzeichnet, in der der Anbau von Gemüsegärten ausdrücklich erwähnt wird (hier ein Auszug):
Es ist zulässig, sich innerhalb der eigenen Gemeinde oder in eine andere Gemeinde zu begeben, um als Laie landwirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben und Tierfarmen zu betreiben, und zwar ausschließlich unter Einhaltung der Bestimmungen des Erlasses des Premierministers vom 10. April 2020 und aller Sicherheitsvorschriften in Bezug auf die Eindämmung der COVID-19-Infektion aufBedingungen:
a. nicht mehr als einmal pro Tag;
b. beschränkt auf die für die Pflege des Bodens, den Schutz der pflanzlichen Erzeugung und des Viehbestands unbedingt erforderlichen Arbeiten, die in den für die Jahreszeit unerlässlichen Anbau- und Pflegearbeiten oder in der Pflege der genannten Tiere bestehen;
c. Eigenerklärung, in der der Besitz der tatsächlich zu den genannten Zwecken genutzten landwirtschaftlichen Nutzfläche bescheinigt wird.
Die Verordnung von Kalabrien
Kalabrien entschied am 17. April auch über den Gemüsegarten (Verordnung Nr. 32)
Hier ist ein Auszug aus der Verordnung:
(1) Fahrten innerhalb der eigenen Gemeinde oder in andere benachbarte Gemeinden, die aus absolut notwendigen Gründen im Zusammenhang mit der Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten und dem Betrieb von Kleintierzuchtbetrieben durch Hobbylandwirte gerechtfertigt sind, sind zulässig, wenn sie ausschließlich unter vollständiger Einhaltung der nationalen und regionalen Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos der Ausbreitung durchgeführt werdendes geltenden Virus und unter den folgenden Bedingungen:
(a) dass die Verbringung nicht mehr als einmal am Tag erfolgt;
Siehe auch: Verteidigung der Bienen: Fallen gegen Hummeln und Velutinae(b) dass der Umzug nur von einem Mitglied pro Haushalt durchgeführt wird;
(c) die zu verrichtenden Tätigkeiten beschränken sich auf die für die landwirtschaftliche Tätigkeit und die Haltung von Nutztieren unbedingt erforderlichen Tätigkeiten, die in den minimal erforderlichen Anbauarbeiten oder in der Pflege der Nutztiere bestehen.
Matteo Cereda
Gemüsegarten